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   LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12   

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LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 (https://dejure.org/2012,50304)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 (https://dejure.org/2012,50304)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12 (https://dejure.org/2012,50304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG, § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 4 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG
    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12
    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Insgesamt sind die vom Kläger überwiegend durchgeführten Lehrveranstaltungen, also die Proseminare und Hauptseminare, in keiner Weise mit der Art von Lehrveranstaltungen zu vergleichen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12
    Wissenschaftlich ist jede Tätigkeit, die nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03, zitiert nach juris).

    Auch eine reine Lehrtätigkeit kann wissenschaftliche Tätigkeit sein (vgl. BAG vom 27.05.2004 a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12
    Der Kläger hat gegen die Beklagte angesichts der Wirksamkeit der Kündigung entsprechend den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.2.1985 - GS 1/84, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätzen keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits.
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1

    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Wenn dieses als wissenschaftlich zu bejahen ist, kann auch reine Lehrtätigkeit wissenschaftliche Tätigkeit sein (in diesem Sinne BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 AZN 48/13, n.v.; Beschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Entscheidung des LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris - LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 24.02.2014, 1Sa 8/13, Rz. 69, - juris-).

    Vielmehr ist es ausreichend, wie oben bereits ausgeführt, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten (Hessisches LAG, Urt. v. 22.01.2014, 2 Sa 496/13, -juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2013, 3 Sa 66/12, -juris-), was bei Abschlussarbeiten, die sich thematisch mit einer Problemstellung auseinandersetzen und nicht in einer reinen Wissensabfrage bestehen, der Fall ist.

    Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Wie das LAG Hamburg ( Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38 ) in diesem Zusammenhang in einem vergleichbaren Sachverhalt zutreffend ausführt, konnte die Klägerin ihre Erkenntnisquellen in die Auswahl der Themen ihrer jeweiligen Lehrveranstaltungen ebenso einfließen lassen wie sie schon mit der Gestaltung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung gehabt hat.

    Für die Kammer reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war ( vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht ( LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Insoweit ergab sich für die Klägerin mit der Konzeptionierung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen durchaus die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung ( vgl. LAG Hamburg (Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38 ).

    Für die Kammer reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war ( vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht ( LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben - Anwendungsbereich WissZeitVG

    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Wie das LAG Hamburg (Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38) in diesem Zusammenhang in einem vergleichbaren Sachverhalt zutreffend ausführt, konnte die Klägerin auch hier ihre Erkenntnisquellen in das von ihr für die jeweilige Lehrveranstaltung gewählte Thema ebenso einfließen lassen wie sie schon mit der Konzeptionierung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung gehabt hat.

    Dabei reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht (LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38).

  • LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 870/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben

    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Wie das LAG Hamburg ( Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38 ) in diesem Zusammenhang in einem vergleichbaren Sachverhalt zutreffend ausführt, konnte der Kläger seine Erkenntnisquellen in die Abhaltung seiner jeweiligen Lehrveranstaltungen ebenso einfließen lassen wie er schon mit der Gestaltung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung gehabt hat.

    Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es aus, dass seine Tätigkeit danach insgesamt als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war ( vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

    Es kann für die Kammer nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet war, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht ( LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

  • ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht

    (3) Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des LAG Hamburg vom 31.10.2012 zum Aktenzeichen 3 Sa 66/12 führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Dementsprechend hätten bereits die gewählten Themen für die Lehrveranstaltungen verdeutlicht, dass dem dortigen Kläger die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verblieben sei, wobei sich der dortige Kläger mit der durchaus schwierigen Forschungs- und Quellenlage befasst hat (LAG Hamburg v. 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 -, juris Rn. 39).

    Zusammenfassend kommt das LAG Hamburg zu der rechtlichen Einschätzung (LAG Hamburg v. 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 -, juris Rn. 40):.

    Erst wenn dies der Fall ist, genießt der Kläger auch die weitergehenden Freiheiten nach § 11 Abs. 1 HmbHG, wobei in der praktischen Durchführung des Arbeitsverhältnisses der Kläger ohnehin nicht frei in der Entscheidung war, welche Seminare er anbietet (hierin ist ein grundlegender Unterschied zur Entscheidung des LAG Hamburg v. 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 -, juris, zu sehen; vgl. hierzu oben).

  • ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lehrkoordinators

    Im Falle einer Lehrtätigkeit wird wissenschaftliche Betätigung aber nur dann angenommen, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (vgl. BAG vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09, NZA 2011 S. 1280; s. auch LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, zitiert nach juris).

    So hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (Entscheidung vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12) bei einem ausschließlich in der Lehre eingesetzten Wissenschaftlichen Mitarbeiter entschieden, dass Konzeption, Vorbereitung der Lehrveranstaltungen, Korrektur der Studierendenarbeiten, Durchführung von Sprechstunden und Prüfungstätigkeit im Zusammenhang mit der das Arbeitsverhältnis prägenden Lehre stünden.

    Auch die semesterweise Wiederholung der Lehrveranstaltungen sei für den Charakter der wissenschaftlichen Dienstleistung unschädlich" (LAG Hamburg vom 31.10.2012, a.a.O.; s. insbesondere die Zusammenstellung von Kroll: Aktuelles zum Befristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Rechtsprechung und Gesetzgebung, ÖAT 2014, S. 244 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Daher kann es nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit des Klägers als solche geeignet war, zur Forschung und Lehre beizutragen (so auch LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 - Rn. 38).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Die Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal kann sich bereits aus einem wissenschaftlichen Zuschnitt der abzuhaltenden Lehrveranstaltungen ergeben (LAG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 Sa 251/14 - Rn. 50, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 Sa 224/13 - Rn. 30, juris = ZTR 2015, 220; LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - Rn. 51, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12 - Rn. 36, juris = öAT 2013, 131).
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an

    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Wenn dieses zu bejahen ist, kann auch reine Lehrtätigkeit wissenschaftliche Tätigkeit sein (BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 AZN 48/13, n.v.; Beschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Entscheidung des LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

  • LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

  • LAG Hamm, 17.09.2014 - 5 Sa 341/14

    Wissenschaftliche Mitarbeiter; Bewertung von Lehrtätigkeit als wissenschaftliche

  • LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 Ca 308/15

    Berufen einer Universität im Fall eines nicht-promovierten Leiters eines

  • ArbG Hamburg, 24.02.2016 - 22 Ca 264/15
  • ArbG Dortmund, 12.02.2015 - 4 Ca 4134/14
  • LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

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